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Pflegeroboter in der Praxis: Augen auf beim Datenschutz

Kollege Roboter scheint in der Pflege schon sehr bald Realität zu werden. Denn der Bedarf an Pflegekräften steigt kontinuierlich an.

Allerdings heißt Pflege grundsätzlich Umgang mit hochsensiblen, personenbezogenen Daten. Grund genug, diesen Aspekt frühzeitig zu berücksichtigen, bevor die KI-Pflegetrupps zum Dienst antreten.

Die bisherigen Anreize der Bundesministerien für einen Job in der Pflege scheinen kaum auszureichen. Aktuell fehlen 25000 bis 30000 Pflegkräfte in bundesdeutschen Einrichtungen. Also wird es immer realistischer, dass künftig Pflegeroboter mit anpacken. Entsprechend groß sind die Erwartungen an die KI-Pflegekonzepte, die bereits in etlichen Pilotphasen weltweit angelaufen sind. Grundsätzlich sehen Pflegeexperten in den Pflegerobotern hauptsächlich eine Unterstützung des menschlichen Pflegepersonals. So ist es derzeit vorstellbar, dass Die Roboter „Hilfsdienste“ erbringen, etwa die Verteilung von Essen und Getränken, die Verabreichung von Medikamenten sowie Unterstützung bei der Hygiene und der Körperpflege. Aktuelle Roboter, die in Pilotprojekten Dienst schieben, helfen beim Waschen, erleichtern das Anziehen oder sind zur Stelle, wenn ein Patient umgebettet werden muss. Soweit, so gut.

KI als Unterstützung von Therapeuten: Hier müssen Datenschutz-Konzepte her

Es gibt aber bereits Roboter, die weit mehr können als in der Pflege zu assistieren. Es gibt Konzepte, in denen der Roboter für die Patienten zum Gesprächspartner, zum wissenden Zuhörer und sogar zum wohlwollenden Ratgeber wird. Für diese anspruchsvollen Pflegetätigkeiten muss er allerdings lernfähig sein, also über den Zeitraum der Pflege ein enormes Wissen über den zu behandelnden Patienten ansammeln. Genau hier fängt die Sache für Datenschützer an, bedenklich zu werden. Denn auch die Pflegeroboter kommen in der Regel von Herstellerfirmen, die Daten sammeln, um ihre Produkte zu verbessern. Genau hier liegt der Knackpunkt. Denn Gesundheitsdaten gehören in der DSGVO „besonderer Kategorien personenbezogener Daten“ an (Art. 9 Abs. 1 DSGVO), die auch einen besonderen Schutz erfordern. Es müsste also seitens der Pflegeinstitution festgelegt werden, wie, wo, wie lange und zu welchem Zweck diese personenbezogenen Daten gespeichert und verwertet werden. Außerdem bedarf es beim Umgang mit solch besonders schutzwürdigen Daten der Zustimmung des Patienten. Denkt man etwa an die vielen Pflegebedürftigen, die an Gedächtnisbeeinträchtigung leiden, beispielsweise durch eine Alzheimer-Erkrankung, wirft schon dies enorme Probleme auf.

Was darf der Roboter wissen, aufzeichnen und auswerten?

Der Pflegeroboter ist per se ein Datensammler. Ausgestattet mit Objektiven, Micros und Sensorik sammelt er Daten, was das Zeug hält. Die braucht er ja schließlich, um „zu lernen“ und immer tiefer in die Pflege involviert werden zu können. Noch steht eine Rechtsgrundlage für den Einsatz der Pflege-KI in den Sternen. Aber Datenschützer raten bereits jetzt dazu, den rechtlichen Rahmen dafür zu schaffen, bevor aus den Pilotprojekten echte Pflegekonzepte werden. Denn – so die düsteren Erkenntnisse einer Schweizer Forschergruppe: Gesundheitsdaten, wie sie beispielsweise ein Pflegeroboter in großem Stil sammeln würde, haben einen immensen Wert auf dem „grauen Datenmarkt“: Derzeit hat die Gesundheitsakte eines Menschen etwa das Zehnfache des Werts, wofür seine privaten Kontoinformationen gehandelt würden. Gesundheitsdaten sind demzufolge unschätzbar wertvoll. Schon allein deswegen ist Vorsicht dabei geboten, die Roboter-Industrie zu nah ans Krankenbett zu lassen.

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Hier bloggt die Redaktion Datenschutz & Datensicherheit des Verlags Mensch und Medien.