Twitter und Datenschutz: Haben Nutzer des sozialen Netzwerks zukünftig mehr Kontrolle über eigene Daten?
Sobald Sie ein soziales Netzwerk benutzen, stimmen Sie automatisch dessen Datenschutz-Richtlinien zu. Dies gilt übrigens für alle Online-Nachrichtendienste.
Twitter ermöglicht das Schreiben und Mitteilen von sogenannten „Tweets“, also Kurznachrichten, die bis zu 140 Zeichen enthalten. Gerade deutsche Behörden nutzen das soziale Netzwerk vielseitig. Der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Dr. Stefan Brink übte diesbezüglich heftige Kritik, gerade auch im Hinblick auf die DSGVO.
Datenschutz-Richtlinien eines Twitter-Accounts – was gilt es zu beachten?
Ob Sie als Nutzer personalisierte Werbung durch Twitter erhalten, können Sie seit Juni 2017 im eigenen Profil über den Reiter „Individualisierung und Daten“ per Häkchen steuern. Weiterhin managen Sie als Nutzer, ob Twitter auch unter der Einbeziehung anderer Apps agieren darf, welche auf Ihrem Endgerät installiert sind. Hier verspricht der Kurznachrichtendienst, dass er lediglich die Namensliste der installierten Apps nutze, enthaltene Daten dabei unangetastet blieben. Twitter schreibt in seinen Nutzungsbedingungen, dass besonders sensible Daten, beispielsweise von Gesundheits-Apps, „möglichst nicht erfasst werden sollten“.
Ist die Nutzung von Twitter durch deutsche Behörden zulässig?
Mittlerweile haben sich einige Aufsichtsbehörden für Datenschutz gegen die Nutzung von sozialen Netzwerken ausgesprochen. Gerade polizeiliche Kurznachrichten waren der Grund für viele Missverständnisse, die zwar im Nachhinein aufgeklärt und korrigiert worden seien, dann aber kaum noch Beachtung fanden. Dies kritisierte die Aufsichtsbehörde für Datenschutz. Allerdings weist Twitter in seinen Richtlinien darauf hin, dass ein Tweet als öffentliche Kommunikation gelte und prinzipiell weltweit sichtbar sei. Hierzu schreibt der Nachrichten-Dienst:
„Ihre öffentlichen Informationen beinhalten die Nachrichten, die Sie twittern; die zusammen mit den Tweets bereitgestellten Metadaten, […] und viele andere Informationen, die durch Ihre Nutzung der Twitter Dienste entstehen.“
S. Brink ist der Ansicht, dass der Kurznachrichtendienst Twitter über jeden Nutzer eigens entwickelte Profile anlegt, um personenbezogene Daten zu speichern. Durch die Neuerungen der DSGVO und deren Richtlinien gibt es nun rechtliche Vorschriften. Die Aufsichtsbehörde ist der Meinung: Die meisten sozialen Netzwerke halten diese nicht ein. Daraufhin hat Brink die Löschung seines Twitter-Accounts für Ende Januar 2020 angekündigt. Er hofft, dass viele weitere Behörden und Personen ihm in dieser Hinsicht folgen. Dabei handelt es sich um eine altbekannte Diskussion, welche stets aus neuen Blickwinkeln betrachtet wird. Der Grund hierfür liegt, laut Brink, in einem Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofs von 2018. Darin wurde die Mitverantwortlichkeit von Betreibern von Facebook-Fanpages in puncto Datenschutz klargestellt. Betreiber sind also für die Inhalte ihrer Seiten verantwortlich und können bei Missachtung entsprechend zur Rechenschaft gezogen werden. Dies gilt sowohl für Facebook als auch für die Twitter-Dienste. In einem „Tipp“ in den Datenschutzrichtlinien von Twitter steht:
„Was auf den Twitter Diensten mitgeteilt wird, kann von Nutzern in der ganzen Welt unmittelbar angesehen werden. Sie sind, was Sie twittern!“
Wie kann ich rechtswidrige Aktionen von Twitter beanstanden?
Um eine Beschwerde an Twitter zu richten, müssen Sie sich als europäischer Bürger an die Niederlassung „Twitter International Company“ in Dublin richten. In den Nutzungsrichtlinien des Nachrichtendienstes steht hierzu:
„Ungeachtet des Landes, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben oder von dem aus Sie Daten bereitstellen, autorisieren Sie Twitter dazu, Ihre Daten in den Vereinigten Staaten, Irland und jedem anderen Land zu verwenden, in dem Twitter geschäftlich operiert.“
Fazit: Keiner weiß, ob sich öffentliche Behörden jemals ganz von den sozialen Netzwerken zurückziehen. Allerdings haben sich bereits mehrere Behörden zu Brinks Aktion geäußert – daraufhin wurde einigen Dienststellen der Rückzug aus sozialen Plattformen empfohlen. Der mediale Kommunikationskanal, gerade über soziale Medien, ist dennoch ein wichtiger Teil der Öffentlichkeitsarbeit. Die Polizei hat sich beispielsweise zum Ziel gesetzt, solche Kanäle in Krisensituationen als schnellen und zuverlässigen Nachrichtendienst zu nutzen. Allerdings müsse man zukünftig, gerade für Behörden, die Richtlinien für Tweets deutlicher und transparenter gestalten, so die Datenschützer.
Hier bloggt die Redaktion Datenschutz & Datensicherheit des Verlags Mensch und Medien.