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Die sozialen Medien sind noch lange nicht DSGVO-konform

Eine Studie zum Verbraucherschutz kommt zu einem ernüchternden Ergebnis: Zahlreiche Forderungen der DSGVO sind von den sozialen Netzwerken noch nicht einmal annähernd erfüllt.

Es fehlt nach wie vor in den Bereichen Voreinstellungen, Transparenz und Nachvollziehbarkeit, bei der Kontrolle über personenbezogene Daten durch den Betroffenen und so manchen weiteren Details. Stellt sich die Frage, wer die Bestimmungen bei den „Großen“ durchsetzt. Sonst verkommt die DSGVO zum zahnlosen Tiger.

Die DSGVO sollte Usern im Netz und vor allem in sozialen Netzwerken deutlich mehr Schutz und einforderbare Rechte bringen. Verbraucher sollten eine Handhabe gegen Datenmissbrauch und willkürliche Preisgabe ihrer Privatsphäre im Internet bekommen. Während die Verbraucher vom neuen Recht fleißig Gebrauch machen und Verstöße melden, scheint dies bei den Big Playern unter den sozialen Netzwerken wenig Eindruck zu schinden.

Nach wie vor werden Daten nach Lust und Laune missbraucht

Soziale Netzwerke dominieren den Alltag von beinahe jedem und jeder: Über 80 % aller Internetnutzer ab 14 Jahren sind bei mindestens einem sozialen Netzwerk als User registriert. Und die Nutzungszahlen und Präsenzzeiten der User steigen. Die großen sozialen Netzwerke scheinen in der Nutzung der Daten immer professioneller zu werden – und immer kaltschnäuziger. Dazu passt, dass eine Umsetzung der in der DSGVO geforderten Schutzmaßnahmen bei diesen Anbietern geradezu provokativ verweigert wird. Zu diesem Ergebnis kommen auf jeden Fall die „Marktwächter“ der Verbraucherzentrale NRW in einer aktuellen Studie.

Wie zu erwarten: Die US-Anbieter stellen auf Durchzug

Insgesamt acht Netzwerke wurden unter die Lupe genommen: YouTube, Facebook, LinkedIn, Snapchat, WhatsApp, Instagram, Pinterest und Twitter. Allen gemeinsam ist: Firmensitz in der Datenschutz-Diaspora der USA. Gecheckt wurden folgende Fakten: Welche Informationspflichten werden erfüllt, welche Grundeinstellungen sind datenschutzrechtlich machbar, und welche Kontrollmöglichkeiten haben die Nutzer hinsichtlich ihrer Daten?

Von vorneherein wurde beanstandet, dass Informationen zu Rechtsgrundlage, Zweck und Dauer von Datenspeicherungen, zur Weitergabe von Daten und zu Betroffenenrechten fehlen wie von Anfang an. Nicht nur Versäumnisse sind zu beklagen, sogar völlige Zuwiderhandlungen gegen geltendes Recht sind an der Tagesordnung: Grundeinstellungen, die sensible Bereiche wie zum Beispiel Sichtbarkeit des Nutzers, Kontaktsynchronisation oder personalisierte Werbung betreffen, sind meist so voreingestellt, dass sie den Vorgaben der DSGVO eindeutig widersprechen. Optionen zur Änderung sind kaum ersichtlich. Will ein User herausfinden, wie und wozu er getrackt wird, tappt er absolut im Dunkel.

Fazit: Den US-Konzernen ist Datenschutz egal

Transparenz Fehlanzeige: Bei den oben genannten Anbietern sind ausschließlich irreführende, suggestiv formulierte und völlig dem Recht widersprechende Formulierungen angesagt. Beispiel WhatsApp: Hier lässt sich der komplette Dienst nach wie vor nur nach Kontaktsynchronisation nutzen, generell ein Verstoß gegen die Bestimmungen in der DSGVO. Nicht nur in diesem Beispiel zeigt sich das unfaire Spiel der Big Data Player: Während in Europa sogar Sportvereine und Kleinstbetriebe etliche Stunden und Geld investieren, um ihre Webpräsenzen rechtssicher zu machen, gehen Facebook und Konsorten weiter bedenkenlos und zielstrebig ihrer Gewinnmaximierung nach – Datenschutz? Stört dabei nur. Aber wie sollte man sie aufhalten?

Theoretisch gilt die DSGVO durch das in der Verordnung festgeschriebene Marktortprinzip auch für US-Unternehmen, wenn es sich um deren Aktivitäten in der EU handelt. Und theoretisch können von der EU bei Verstößen auch drastische Strafen verhängt werden. Doch herrscht bisher Schweigen im Walde. Bis die Behörden in Schwung kommen, bleibt dem einzelnen User nur die Möglichkeit, das eigene Verhalten im Netz kritisch zu hinterfragen. Dabei hilft es, sich mit Studien wie dieser gegen Datenmissbrauch zu wappnen und alle eigenen Aktivitäten auf den Prüfstand zu stellen.

Link zur Studie: https://www.marktwaechter.de/sites/default/files/downloads/dsgvo_sozialemedien.pdf

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Hier bloggt die Redaktion Datenschutz & Datensicherheit des Verlags Mensch und Medien.