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Neu auf dem Portal: Kurzfassung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten

Auf Wunsch einiger Kollegen finden Sie ab sofort bei den Arbeitshilfen zur DSGVO im Bereich Formulare ein Muster für eine Kurzfassung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten.

Diese Kurzfassung in Tabellenform kann allein oder (besser) als Übersicht für die ansonsten im Portal empfohlene Langfassung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten dienen.

Denn: Berücksichtigen Sie bitte, dass in der Langfassung z. B. auch die notwendigen Abwägungen, technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOM) oder Risikobewertungen abgefragt werden. Somit ist das auf dem umfangreichen Formular aufgebaute Verzeichnis bereits weitgehend vollständig und daher in vielen Fällen die für die Praxis vorzugswürdigere, weil rechtssichere Darstellungsform.

Soweit ein Verzeichnis, wie dieses Muster, dagegen nur auf Basis einer Tabellenform besteht, muss z. B. bezüglich der TOMs auf eine separate Darstellung verwiesen werden, die dann entsprechend separat und hinreichend dokumentiert sein muss. Soweit z. B. ein separates IT-Sicherheitskonzept vorliegt, kann natürlich einfach darauf verwiesen werden, so dass auch diese kurze tabellarische Darstellung ausreichend sein kann.

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Hier bloggt die Redaktion Datenschutz & Datensicherheit des Verlags Mensch und Medien.