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Neue Arbeitshilfe: Datenschutzhinweise für Bewerberinnen und Bewerber

Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche – also Ihr Unternehmen bzw. Ihre Praxis – ist nach der DSGVO verpflichtet, die Personen, deren Daten er verarbeitet, über die Datenverarbeitung, deren rechtliche Hintergründe und die Rechte der Betroffen zu informieren (Art. 13 DSGVO). Dies gilt auch für Bewerber im Bewerbungsverfahren.

Für die Erfüllung dieser Informationspflicht dient das neu auf Ihrem Portal unter Arbeitshilfen/Mustertexte DSGVO bereitgestellte Muster Datenschutzhinweise für Bewerberinnen und Bewerber. Diese Vorlage ist individuell noch mit Ihren Unternehmens- bzw. Praxisangaben zu ergänzen. Und sofern Sie im Rahmen des Bewerbungsprozesses Dritte einschalten, z. B. Onlineportale (Stepstone o. a.), Personaldienstleister, Headhunter oder in der Cloud gehostete Bewerbermanagement-Software, müssen diese Dritten noch als Empfänger eingetragen werden.

Die Informationserteilung muss bei Erhebung der Daten erfolgen, also abhängig davon, wie Sie die Bewerberdaten erhalten. Bei Initiativbewerbungen kann die Information als Anlage zum Antwortschreiben oder zur Eingangsbestätigung mitgeschickt werden. Bei elektronischen Bewerbungen ist auch der Verweis auf eine Unterseite Ihres Webauftritts oder eine auf Ihrem Webserver abgelegte pdf-Datei möglich. Ein entsprechender Mustersatz könnte lauten: „Informationen zum Datenschutz im Bewerbungsverfahren haben wir für Sie hier [www. xy-Firma.de/bewerberinfo.html] bereitgestellt.“ oder für Briefe mit Anlage „... können Sie der Anlage entnehmen.“ Der gleiche Satz kann in eine Stellenanzeige integriert und auf einer Bewerbungs-/Karriere-Seite Ihrer Webseite aufgenommen werden.

Für Rückfragen zu den Informationen und Arbeitshilfen auf dem Portal steht Ihnen unser Redaktionsteam gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße
Redaktion Datenschutz in Arztpraxen

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Hier bloggt die Redaktion Datenschutz & Datensicherheit des Verlags Mensch und Medien.