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Patientenanfrage an niedergelassene Ärzte: So reagieren Sie auf den „Folterfragebogen“

Im Internet kursiert ein Musterschreiben (der sog. „Folterfragebogen“), das gerne auch als Vorlage für Patientenanfragen an niedergelassene Ärzte benutzt oder auch recht wahllos massenhaft und per E-Mail versandt wird. Wie reagieren Sie richtig?

Bezogen auf die hier im Portal beispielhaft angeführte Praxis unseres fiktiven Dr. med. Müller finden Sie dafür in unserem Arbeitshilfen-Bereich eine Musterantwort (Auskunftsanspruch Musterschreiben). Sie hat die Besonderheit, dass der eigentlichen Antwort ein umfänglicher Belehrungsteil vorausgeschickt wird, um sicherzustellen, dass eine Daten­schutzinformation des Patienten erfolgt ist, wie sie in Art. 13 DSGVO vorgesehen ist.

Ist dieses bereits geschehen und dokumentiert, kann der Teil I natürlich auch kürzer ausfallen und es kann direkt in die spezifische Auskunft des Teils II „eingestiegen“ werden. Bitte achten Sie dann jedoch darauf, dass alle „Pflichtinformationen“ zu den Betroffenenrechten nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO enthalten sein müssen und lediglich das Mitschicken einer Kopie der Patientenakte oder eines Datenbankausdrucks nicht ausreichen wird, das Auskunftsbegehren des Betroffenen in gesetzeskonformer Weise zu erfüllen.

 

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Hier bloggt die Redaktion Datenschutz & Datensicherheit des Verlags Mensch und Medien.