Wie Arztpraxen Einwilligungen rechts­sicher einholen und dokumentieren

Wenn Ihre Praxis Fotos vom Sommerfest veröffentlichen will, Patienten Befunde per E-Mail wünschen oder Jugendliche sich online zu einem Infoabend anmelden, stellt sich sofort eine entscheidende Frage: Brauchen wir dafür eine Einwilligung? Im hektischen Alltag bleibt oft unklar, wann tatsächlich eine Einwilligung nötig ist – und wann gesetzliche Regelungen ausreichen.

Genau hier liegt das Problem: Einwilligungen sind rechtlich heikel, fehleranfällig und nicht immer erforderlich. Wer sie unnötig einholt, verliert Zeit – wer sie vergisst, riskiert Bußgelder. Mit klaren Regeln und konsequenter Dokumentation behalten Sie hier den Überblick. Unsere Arbeitshilfe unterstützt Sie dabei mit einem verständlichen Entscheidungsbaum und praxistauglichen Mustern.

Eine Ärztin erläutert einer Mutter und ihrem Sohn die Einwilligung. (Bildquelle: Gemini 3)
Vor dem Einholen einer Einwilligung sollten die Patienten genau und verständlich über deren Inhalt aufgeklärt werden.

Wann ist eine Einwilligung in der Arztpraxis überhaupt nötig?

Nicht jede Datenverarbeitung braucht eine Einwilligung. Viele Abläufe in der Praxis sind bereits durch Gesetze oder Verträge abgedeckt – zum Beispiel die Terminvergabe oder das Führen der Patientenakte. Eine Einwilligung wird erst dann erforderlich, wenn Daten außerhalb der Behandlung genutzt werden sollen, etwa für Fotos auf der Praxis-Website oder den Versand eines Newsletters.

Ein häufiger Fehler: Viele Praxen holen pauschal Einwilligungen ein – auch dort, wo sie gar nicht nötig sind, zum Beispiel bei der Abrechnung mit der Krankenkasse. Das wirkt bürokratisch und kann das Vertrauen der Patienten schwächen. Entscheidend ist: Eine Einwilligung ist nur dann notwendig, wenn keine andere tragfähige Rechtsgrundlage greift.

Die Arbeitshilfe bietet dafür ein übersichtliches Prüfschema. Es führt Sie über einfache Ja/Nein-Fragen Schritt für Schritt zur richtigen Entscheidung. Ob bei neuen Abläufen oder zur Überprüfung bestehender Prozesse – dieser Entscheidungsbaum spart Zeit und schützt vor Fehlern.

Praxisbeispiel: Soll ein Patientenfoto auf der Praxis-Website veröffentlicht werden, gibt es dafür keine gesetzliche Grundlage. In diesem Fall ist zwingend eine Einwilligung einzuholen.

Wichtig für die Praxis
Prüfen Sie bei jeder neuen Verarbeitung zuerst, ob sie bereits durch Gesetze oder Verträge abgedeckt ist. Nur wenn das nicht der Fall ist, brauchen Sie eine Einwilligung.

Was gilt bei Kindern und minderjährigen Patienten?

Ein sensibler Bereich ist die Einwilligung bei Minderjährigen. Bei digitalen Angeboten – zum Beispiel Online-Anmeldung oder Patientenportale – können Jugendliche ab 16 Jahren selbst einwilligen. Jüngere benötigen die Zustimmung der Eltern. In anderen Situationen kommt es nicht allein auf das Alter an, sondern auf die Einsichtsfähigkeit des Kindes oder Jugendlichen.

Als Orientierung gilt: Unter 14 Jahren wird in der Regel keine Einwilligungsfähigkeit angenommen – hier entscheiden die Eltern. Bei 14- bis 15-Jährigen ist eine Einzelfallprüfung sinnvoll. Halten Sie kurz fest, ob der Jugendliche Zweck, Umfang und Folgen verstanden hat und wer das geprüft hat. Diese Notiz schützt die Praxis im Zweifel.

Wichtig ist außerdem der Nachweis der Zustimmung der Sorgeberechtigten. Geeignet sind unterschriebene Formulare oder ein sicherer elektronischer Weg (z. B. über ein geschütztes Portal). Achten Sie darauf, dass die Einwilligung kindgerecht formuliert ist und jederzeit widerrufen werden kann – so einfach wie die Erteilung.

Praxisbeispiel: Ein 15-Jähriger möchte einen Zugang zum Patientenportal. Die MFA prüft anhand festgelegter Kriterien oder Rücksprache mit dem Arzt, dokumentiert die Prüfung und lässt zusätzlich die Eltern zustimmen. Bei einer 16-Jährigen genügt die eigene Einwilligung.

Wichtig für die Praxis
Unter 16 bei digitalen Angeboten: Zustimmung der Eltern erforderlich. Bei 14–15 Jahren Einsichtsfähigkeit prüfen und kurz dokumentieren; Einwilligungen der Eltern stets nachweisbar einholen. Expertenrat: Bei Veröffentlichungen im Internet (Website, Social Media) sollten Sie bei Minderjährigen (< 18 Jahre) sicherheitshalber allerdings die Unterschrift beider Erziehungsberechtigter einholen.

Wie muss eine wirksame Einwilligung aussehen?

Eine Einwilligung ist nur dann wirksam, wenn sie freiwillig, informiert und eindeutig erfolgt. Patienten müssen verstehen, wozu ihre Daten genutzt werden – und dürfen sich dabei nicht unter Druck gesetzt fühlen. Auch die Form ist entscheidend: Die Erklärung muss klar erkennbar sein und darf nicht im Kleingedruckten verschwinden.

Beispiel: In Formularen sollte die Einwilligung immer in einem eigenen Abschnitt stehen. Ein separates Feld oder eine Unterschrift sorgen dafür, dass die Zustimmung eindeutig dokumentiert ist. So bleibt die Einwilligung nachvollziehbar und rechtssicher.

Unzulässig sind sogenannte Koppeleinwilligungen: Wenn etwa eine Behandlung nur möglich ist, wenn gleichzeitig der Nutzung für Werbezwecke zugestimmt wird. Solche Konstruktionen sind unwirksam – und können das Vertrauen der Patienten erheblich schädigen.

Wichtig für die Praxis
Nutzen Sie für Einwilligungen immer ein separates Formular oder einen klar abgetrennten Abschnitt. So vermeiden Sie Missverständnisse und stellen sicher, dass die Zustimmung freiwillig und eindeutig erfolgt.

Besondere Datenarten: Wann wird es heikel?

Gesundheitsdaten, biometrische Daten oder Fotos zählen zu den besonders sensiblen Informationen. Ihre Verarbeitung ist nur in Ausnahmefällen erlaubt – etwa mit einer ausdrücklichen Einwilligung der Patienten oder wenn eine andere gesetzliche Grundlage greift.

Allgemeine Formulierungen wie „Ich willige in die Datenverarbeitung ein“ reichen hier nicht aus. Die Zustimmung muss sich konkret auf die jeweilige Datenart beziehen. Für Fotos etwa sollte klar erkennbar sein, dass es um Bildaufnahmen geht; bei Laborwerten, dass diese für eine bestimmte Studie genutzt werden dürfen.

Praxisbeispiel: Soll ein Foto eines Patienten veröffentlicht werden, muss das Formular ausdrücklich den Begriff „Foto“ enthalten. Gleiches gilt für Gesundheitsdaten: Eine klare Benennung („Ich willige ein, dass meine Gesundheitsdaten … verarbeitet werden“) macht die Einwilligung rechtssicher.

Wichtig für die Praxis
Nennen Sie sensible Datenarten immer konkret – ob Foto, Laborwert oder Gesundheitsangabe. Nur so ist die Einwilligung eindeutig und wirksam.

So sichern Sie sich gegen typische Fehler ab

Gerade die lückenlose Dokumentation entscheidet, ob eine Einwilligung im Ernstfall belastbar ist. Hier wird es für Praxen besonders heikel – denn ohne klare Nachweise drohen Bußgelder und Vertrauensverlust. Genau an diesem Punkt setzt unsere Arbeitshilfe „Einwilligung der Betroffenen“ an: Sie bietet Ihnen einen visuellen Entscheidungsbaum, praxisnahe Checklisten und rechtssichere Mustertexte, mit denen Sie Einwilligungen schnell, eindeutig und beweisfest umsetzen können.

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  • Schnell Klarheit: Sie erkennen sofort, wann eine Einwilligung wirklich gebraucht wird – und wann nicht.
  • Sichere Entscheidungen: Schritt-für-Schritt-Anleitung verhindert Unsicherheiten und typische Fehler.
  • Besondere Fälle geregelt: Verständliche Vorgaben für Minderjährige, Fotos und Gesundheitsdaten.
  • Einfach umsetzbar: Komplexe DSGVO-Vorgaben werden praxisnah heruntergebrochen.
  • Rechtlich abgesichert: Sie können jede Entscheidung dokumentieren und im Zweifel belegen.
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