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Neu auf dem Portal: Einwilligungen zur unverschlüsselten Übermittlung von Patientendaten

Ab sofort stehen neue Formulare für Sie bereit. Diese helfen Ihnen dabei, sich zusätzlich gegen eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht abzusichern, die bei einer unverschlüsselten Übertragung von Patientendaten eintreten würde.

Ärzte unterliegen bei ihrer Tätigkeit einer Verschwiegenheitspflicht, die sich insbesondere auf die besonders schützenswerten Patientendaten erstreckt. Diese Verschwiegenheitspflicht trifft ebenso alle Mitarbeiter der Praxis. Die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht, z.B. durch unbefugte Weitergabe von Patientendaten, ist gem. §203 StGB eine Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. Daher kann sich ihre Praxis aus rechtlichen Gründen nicht ohne weiteres aller modernen Kommunikationsmittel bedienen, falls Sie dieses nicht ausdrücklich wollen. Nur bei einer schriftlichen Einwilligung der Patienten kann auf eine Verschlüsselung der per E-Mail oder WhatsApp übermittelten Daten verzichtet werden.

Unter »Formulare DSGVO« finden Sie jetzt Vorlagen für die Einwilligung zur unverschlüsselten Internet-Kommunikation sowie zur Kommunikation per WhatsApp.

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Hier bloggt die Redaktion Datenschutz & Datensicherheit des Verlags Mensch und Medien.